Qualitätsmanagement in der Aus- und Weiterbildung
Die Gesetzgeber haben erfolgreich eine Zertifizierung von Anbietern im Bereich der geförderten Weiterbildung beschlossen. Dazu ist am 6. April 2012 die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) in Kraft getreten.
Die AZAV verfolgt das Ziel, die Qualität von Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und somit die Leistungsfähigkeit und Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems nachhaltig zu verbessern.
Dadurch benötigen seit 01.01.2013 alle Anbieter arbeitsmarktpolitischer Dienstleistungen eine Zulassung und Trägerzertifizierung nach der AZAV.
Unser Unternehmen ist durch die Zertifizierungsstelle des TÜV SÜD Management Service GmbH nach dem Recht der Arbeitsförderung,
bereits seit 2012 nach AZAV zertifiziert.
Wir sind damit ein zugelassenes und zertifiziertes Unternehmen, das
alle Forderungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) erfüllt und jährlich nachweist.